RS Vwgh 1988/6/28 87/04/0064

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

IngG 1973 §1 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1688/73 E 11. September 1974 RS 1 (hier: Konzessionsprüfung im Baumeister- und Zimmermeistergewerbe daher ungenügend)

Stammrechtssatz

Die einer gemäß § 1 Abs 1 oder Abs 2 Ingenieurgesetz 1973 erfahrenen Ausbildung gleichwertigen fachlichen und allgemeinen Kenntnisse sind nur dann gegeben, wenn die Kenntnisse des Berechtigungswerbers sowohl qualitativ als auch quantitativ an jene Kenntnisse heranreichen, welche an inländischen höheren technischen, höheren landwirtschaftlichen oder höheren forstwirtschaftlichen Lehranstalten vermittelt und durch die bestandene Reifeprüfung nachgewiesen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040064.X03

Im RIS seit

03.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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