RS Vwgh 1988/6/28 87/04/0175

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

GewerbeO
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z10
GewO 1973 §46 Abs4
VStG §44a lita
VStG §44a Z1

Rechtssatz

Die Tatanlastung, ohne jene Tätigkeiten näher zu beschreiben, durch die das Gewerbe (unbefugt) in einer weiteren Betriebsstätte ausgeübt worden sein soll, stellt keine dem § 44 a lit a VStG 1950 entsprechende Tatumschreibung dar.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040175.X02

Im RIS seit

26.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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