RS Vwgh 1988/6/28 88/04/0020

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs7

Rechtssatz

Nach dem GmbHG kommen der Generalversammlung wesentliche Befugnisse zu, deren Wahrnehmung die Ausübung eines maßgebenden Einflusses auf den Betrieb der Geschäfte darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040020.X02

Im RIS seit

08.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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