RS Vwgh 1988/6/28 87/04/0264

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur entsprechenden Betätigungsmöglichkeit des in Aussicht genommenen gewerberechtlichen Geschäftsführers (hier:

Massagegewerbe; Geschäftsführer ist bereits 40 Wochenstunden in zwei anderen Gesellschaften tätig, die ihren Sitz 300 km entfernt haben. Die entsprechende Betätigungsmöglichkeit wurde verneint).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040264.X01

Im RIS seit

28.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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