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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §39 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur entsprechenden Betätigungsmöglichkeit des in Aussicht genommenen gewerberechtlichen Geschäftsführers (hier:
Massagegewerbe; Geschäftsführer ist bereits 40 Wochenstunden in zwei anderen Gesellschaften tätig, die ihren Sitz 300 km entfernt haben. Die entsprechende Betätigungsmöglichkeit wurde verneint).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040264.X01Im RIS seit
28.02.2006