RS Vwgh 1988/6/29 88/09/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §13 Abs1;
PVG 1967 §4 Abs1;

Rechtssatz

Wenn mehrere Zentralausschüsse bestehen, sind - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - zwingend mehrere Dienststellenausschüsse zu bilden. Der diesbezüglich klare Gesetzesauftrag lässt für Zweckmäßigkeitsüberlegungen keinen Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090003.X01

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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