RS Vwgh 1988/6/29 88/09/0084

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

VwGG
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1
B-VG Art133 Z1
B-VG Art83 Abs2
VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Gegen diesen Bescheid wendet sich die vorliegende Beschwerde und macht folgenden Beschwerdepunkt geltend: "Durch den angefochtenen Bescheid ist die Bf in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter gem Art 83 Abs 2 B-VG verletzt worden". Damit behauptet die Bf ausdrücklich die Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090084.X02

Im RIS seit

08.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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