RS VwGH Beschluss 1988/06/29 88/01/0172

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Rechtssatz

Wiederaufgenommen werden kann immer nur dasjenige Verfahren, dessen abschließende Entscheidung mit dem geltend gemachten Wiederaufnahmegrund behaftet ist.

Im RIS seit
13.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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