RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0164

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Veröffentlicht am 30.06.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2 impl;
BAO §167 Abs2;
FinStrG §62 Abs2;
FinStrG §98 Abs3;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 167;

Rechtssatz

Der VwGH kann selbst die Beweiswürdigung eines Berufungssenates nach § 62 Abs 2 FinStrG nur auf ihre Schlüssigkeit prüfen und kann in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht überprüfen, ob der Akt der Beweiswürdigung richtig in dem Sinn ist, zB eine den Bf belastende Darstellung und nicht dessen (früheres oder späteres) Vorbringen den Tatsachen entspricht (Hinweis E 19.2.1987, 85/16/0074).

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X04

Im RIS seit

02.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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