RS Vwgh 1988/6/30 87/08/0327

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1988
beobachten
merken

Index

Sozialversicherung - ASVG - AlVG
22/01 Jurisdiktionsnorm
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §352 Z1
ASVG §355 Z3
JN §60 Abs1

Rechtssatz

Bei der Erstattung zuviel einbehaltener Dienstnehmerbeitragsteile durch den Dienstgeber handelt es sich nicht um eine Verwaltungssache iSd § 355 Z 3 ASVG (Angelegenheiten der Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber), da nach dem Eingangssatz des § 355 ASVG vorausgesetzt ist, dass es sich überhaupt um eine Materie handelt, auf die der Siebente Teil des ASVG nach § 352 ASVG anwendbar ist. Dies trifft aber nicht zu, soweit die Durchführung durch privatrechtliche Verträge zu erfolgen hat oder die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080327.X05

Im RIS seit

16.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten