RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1988
beobachten
merken

Index

98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

WGG 1979 §30 Abs3;

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, anzunehmen, daß das dauernde Wohnbedürfnis einer Person am Ort ihres einzigen ordentlichen Wohnsitzes gedeckt ist und daß daher die im § 30 Abs 3 WGG aufgestellte Voraussetzung "zur Befriedigung ihres dauernden Wohnbedürfnisses" hinsichtlich des Erwerbes einer in einem anderen Ort gelegenen Liegenschaft (Liegenschaftsanteil) nicht gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160137.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten