RS Vwgh 1988/6/30 87/10/0126

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Veröffentlicht am 30.06.1988
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §80 Abs1;
ForstG 1975 §82 Abs1 litb;

Rechtssatz

Das Verbot eines ohne behördliche Bewilligung vorgenommenen Großkahlhiebes bezieht sich auch auf hiebsunreife Bestände.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100126.X01

Im RIS seit

08.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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