RS Vwgh 1988/7/5 88/14/0128

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Veröffentlicht am 05.07.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §77 Abs3;
FinStrG §77 Abs4;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §35 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 112;

Rechtssatz

Da dem Beschuldigten im Finanzstrafverfahrn kein Anspruch auf Beistellung eines Rechtsanwaltes zusteht, läßt bereits der Inhalt einer gegen die Abweisung eines Antrages auf Beistellung eines Rechtsanwaltes gerichteten Beschwerde erkennen, daß der Bf (Beschuldigte des Finanzstrafverfahrens) durch den angefochtenen Bescheid in keinem Recht verletzt ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140128.X03

Im RIS seit

05.07.1988

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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