RS Vwgh 1988/7/5 85/14/0111

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Veröffentlicht am 05.07.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Zahlungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, die dazu dienen, die Gesellschaft mit dem erforderlichen Kapital auszustatten, stellen schon deswegen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil es sich dabei um eine Kapitalanlage handelt. Gleiches gilt, wenn der Gesellschafter als Bürge für Schulden der Gesellschaft herangezogen wird, ohne sich bei dieser zu regressieren (ohne sich regressieren zu können). Letztlich handelt es sich dabei um Vermögenseinbußen im Bereich von Kapitalanlagen, die im Privatvermögen gehalten werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140111.X01

Im RIS seit

05.07.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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