RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.07.1988
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Allein die Tatsache, dass Behörden des Heimatstaates eines Asylwerbers versuchen, diesen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten anzuwerben, stellt noch keinen Grund für die Annahme von Verfolgungen iSd Flüchtlingskonvention dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010152.X01

Im RIS seit

29.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten