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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Allein die Tatsache, dass Behörden des Heimatstaates eines Asylwerbers versuchen, diesen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten anzuwerben, stellt noch keinen Grund für die Annahme von Verfolgungen iSd Flüchtlingskonvention dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010152.X01Im RIS seit
29.08.2006Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009