RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0152

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Veröffentlicht am 20.07.1988
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Schwierigkeiten bei der Ausreise aus dem Heimatstaat (hier: CSSR), die bedingt sind durch das Mitführen von Dokumenten, mit denen man den Staat nicht verlassen darf, stellen keine Verfolgungshandlung aus einem der in der Konvention genannten Gründe dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010152.X02

Im RIS seit

29.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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