RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.07.1988
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

"Schwierigkeiten" von Angehörigen der katholischen Kirche in kommunistischen Staaten stellen sich als allgemeine Unbill dar, die in derartigen Staaten von allen Staatsangehörigen in gleicher Weise hingenommen werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010151.X03

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten