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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
"Schwierigkeiten" von Angehörigen der katholischen Kirche in kommunistischen Staaten stellen sich als allgemeine Unbill dar, die in derartigen Staaten von allen Staatsangehörigen in gleicher Weise hingenommen werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010151.X03Im RIS seit
29.08.2006