RS Vwgh 1988/8/10 AW 88/04/0056

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Veröffentlicht am 10.08.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs1;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §46;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist - Die für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG gelten mangels einer gesetzlichen Differenzierung uneingeschränkt auch in Ansehung eines mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist iSd § 30 Abs 1 VwGG verbundenen Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, weshalb in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf den Abspruchsgegenstand des von der Beschwerde betroffenen Bescheides abzustellen ist.

Schlagworte

VollzugVerfahrensrechtBegriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988040056.A01

Im RIS seit

03.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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