RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0032

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Veröffentlicht am 07.09.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH vermag ein Irrtum in der Bezeichnung der belangten Behörde als "Amt der Landesregierung", obwohl entweder der LH oder die Landesregierung als Behörde in Frage kommt, nicht zu schaden. (Hinweis auf E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180032.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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