RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0093

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Veröffentlicht am 07.09.1988
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2 idF 1983/174;
StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174;

Rechtssatz

Nicht jede Verkehrsbeeinträchtigung berechtigt schlechthin zur Entfernung eines Fahrzeuges, sondern, sofern nicht § 89 a Abs 2 a StVO in einzelnen Buchstaben etwas anderes bestimmt, nur der Umstand, dass ein anderes Fahrzeug gehindert, nicht bloß behindert, wird (Hinweis auf E 19.2.1986, 85/18/0333).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180093.X01

Im RIS seit

24.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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