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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z5;Rechtssatz
Begnügt sich eine Beschwerde mit der Wiedergabe abstrakter Rechtssätze, wird aber nicht dargelegt, aus welchen Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens - welche andere Feststellungen der Behörde unschlüssig - nicht bloß unrichtig (Hinweis auf E VS 3.10.1985, 85/02/0053) - sein soll, dann bleibt die Rüge, die Beweiswürdigung sei unschlüssig ganz im Unbestimmten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180032.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.04.2017