RS Vwgh 1988/9/8 88/16/0082

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Veröffentlicht am 08.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §167 Abs1 idF 1987/312;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 146;

Rechtssatz

Seit der durch das zweite AbgÄG 1987 erfolgten Neufassung des § 167 Abs 1 FinStrG hindert nicht mehr jede Form von Verschulden die Bewilligung der Wiedereinsetzung. Unschädlich ist ein minderer Grad des Versehens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160082.X02

Im RIS seit

08.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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