RS Vwgh 1988/9/8 88/16/0082

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Veröffentlicht am 08.09.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §167;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 146;

Rechtssatz

Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, weil die belBeh die durch das zweite AbgÄG 1987 erfolgte Neufassung des § 167 Abs 1 FinStrG nicht beachtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160082.X01

Im RIS seit

08.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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