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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/127;Rechtssatz
Die Beschlagnahme setzt voraus, daß die Sicherung der Vermögenstrafe des Verfalls überhaupt geboten ist. Dies muß in Hinsicht auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall überprüft und unter Abwägung aller Umstände begründet werden (Hinweis E 4.9.1986, 86/16/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988160075.X02Im RIS seit
08.09.1988