RS Vwgh 1988/9/8 88/16/0075

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Veröffentlicht am 08.09.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/127;

Rechtssatz

Die Beschlagnahme setzt voraus, daß die Sicherung der Vermögenstrafe des Verfalls überhaupt geboten ist. Dies muß in Hinsicht auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall überprüft und unter Abwägung aller Umstände begründet werden (Hinweis E 4.9.1986, 86/16/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160075.X02

Im RIS seit

08.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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