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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §161 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989/74;Rechtssatz
Handelt es sich bei den strittigen Einkünften um Einkünfte aus Kapitalvermögen als echter stiller Gesellschafter und besitzt damit der AbgPfl in dieser Eigenschaft keine Zugriffsmöglichkeit auf die in der Schweiz bezüglich dieser Fa erlassenen Abgabenbescheide, so ist dies trotz des grundsätzlich bestehenden höheren Ausmaßes der Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130021.X02Im RIS seit
14.09.1988