RS Vwgh 1988/9/14 86/13/0021

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Veröffentlicht am 14.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §161 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989/74;

Rechtssatz

Handelt es sich bei den strittigen Einkünften um Einkünfte aus Kapitalvermögen als echter stiller Gesellschafter und besitzt damit der AbgPfl in dieser Eigenschaft keine Zugriffsmöglichkeit auf die in der Schweiz bezüglich dieser Fa erlassenen Abgabenbescheide, so ist dies trotz des grundsätzlich bestehenden höheren Ausmaßes der Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130021.X02

Im RIS seit

14.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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