RS Vwgh 1988/9/20 87/14/0167

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §24;
DBAbk USA 1983 Art2;
EStG 1972 §2;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff "Trust" bezieht sich auf eine Gestaltungsform, die dem österreichischen Recht völlig fremd ist und nur mit großen Schwierigkeiten einer bestimmten Gestaltungsform zugeordnet werden kann. Die möglichen Gestaltungsformen reichen dabei von einer reinen Treuhandschaft bis zu Vorgängen, die gewisse Ähnlichkeiten mit Stiftungen oder Fruchtgenußstellungen bzw auch mit Nacherbschaften haben können.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Trust

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140167.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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