RS Vwgh 1988/9/20 88/12/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

AVG §56;
PG 1965 §9;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0033 E 22. Juni 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für die Zurechnung ruhegenußfähiger Dienstzeiten sind nach dem maßgebenden Zeitpunkt der Versetzung des Beamten in den Ruhestand festzustellen, und zwar auf Grund der Rechtslage, die an diesem Stichtag gegolten hat (Hinweis E 30.10.1985, 85/01/0167).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120021.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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