RS Vwgh 1988/9/20 88/14/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1988
beobachten
merken

Index

Familienlastenausgleich
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs2

Rechtssatz

Das Kind eines in Österreich als Dienstnehmer beschäftigten Türken, das in der Türkei bei der Mutter lebt, gehört nicht zum Haushalt seines Vaters.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140130.X01

Im RIS seit

03.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten