Index
FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §2 Abs2Rechtssatz
Das Kind eines in Österreich als Dienstnehmer beschäftigten Türken, das in der Türkei bei der Mutter lebt, gehört nicht zum Haushalt seines Vaters.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140130.X01Im RIS seit
03.08.2022Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022