RS Vwgh 1988/9/20 87/14/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1988
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Für die steuerliche Berücksichtigung des Heiratsgutes als außergewöhnliche Belastung ist nicht der Zeitpunkt des Entstehens des Anspruches (Verlöbnis) maßgeblich, sondern jener Zeitpunkt, in dem der Anspruch zu erfüllen, die Leistung also zu erbringen ist. Dieser maßgebliche Fälligkeitszeitpunkt ist

jener der Verehelichung. Ein gesetzlicher Anspruch auf vorzeitige Leistung des Heiratsgutes besteht nicht (Hinweis E 18.2.1986, 85/14/0136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140179.X02

Im RIS seit

20.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten