RS Vwgh 1988/9/21 88/13/0074

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
BAO §3 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 194;

Rechtssatz

Eine Abgabe ist nicht schon deswegen verfassungswidrig, weil unterschiedlich ermittelte Steuerbemessungsgrundlagen denselben Steuersätzen unterworfen werden (Verhältnis Einkommensteuer - Lohnsteuer; hier: Abgabennachsicht).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130074.X02

Im RIS seit

21.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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