RS Vwgh 1988/9/21 86/01/0234

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §36 Abs1;

Rechtssatz

Für die Qualifikation als Dienstnehmer kommt es auf das zeitliche Ausmaß der Beschäftigung nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010234.X04

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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