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L65000 Jagd WildNorm
JagdG Stmk 1986 §11;Rechtssatz
Die Gemeinde ist gegen eine die Verpachtung eines Teiles der Gemeindejagd genehmigende Entscheidung der BezVwBeh beschwerdelegitimiert, weil sie dadurch in ihrem Recht auf gesetzmäßige, nämlich einheitliche, Vergabe der ungeteilten Gemeindejagd verletzt worden sein kann, wenn die Gemeindejagd bei der Verpachtung des gegenständlichen Teiles nicht rechtswirksam geteilt war.
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Genossenschaftsjagdgebiet Gemeindejagdgebiet Gemeinschaftsjagdgebiet Vereinigung und Zerlegung Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung freies Übereinkommen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030278.X03Im RIS seit
20.01.2006