RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0042

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §7 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Mit der Feststellung im Spruch des Straferkenntnisses, der Beschuldigte sei auf Höhe des Kreuzungsbereiches Klammstraße-Hofstattgasse auf der linken - östlichen - Fahrbahnseite gefahren, wurde die Tat im Hinblick auf das Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs 1 StVO hinlänglich umschrieben (Hinweis E 27.5.1983, 81/02/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030042.X09

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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