RS Vwgh 1988/9/21 87/13/0257

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 172;

Rechtssatz

Nach Lehre und Rechtsprechung muß es sich bei neu hervorgekommenen Tatsachen iSd § 303 Abs 1 lit b BAO um tatsächliche Umstände handeln, die bereits vor Abschluß des Erstverfahrens bestanden haben, aber erst nach dessen rechtskräftigen Abschluß bekanntgeworden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130257.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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