RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0105

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VVG §1 Abs1;
VVG §10 Abs2;

Rechtssatz

Behördliche Erledigungen, denen kein Bescheidcharakter zukommt (hier ein an die MA 6 gerichteter "Vollstreckungsantrag" des MBA 118) stellen keine mit Berufung behauptbare Vollstreckungsverfügung dar.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030105.X02

Im RIS seit

27.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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