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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 19 Abs 3 Slbg ROG stellt eine Dispens mit Bescheidcharakter dar; es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung, wobei darauf abzustellen ist, ob die Ausnahme im Einzelfall geeignet wäre, konkret die Erreichung von Planungszielen zu stören. Eine solche Bewilligung ist nur gerechtfertigt, wenn besondere von der Partei angeführte oder aus ihrem Vorbringen iZm der jeweils gegebenen Situation erkennbare Gründe dafür sprechen (Hinweis E 7.9.1976, 816/75, VwSlg 9108 A/1976).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht PlanungswesenBescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersErmessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987060099.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018