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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Hat der Sachverständige die nur bedingte Eignung zum Lenken von Kfz auf Grund von zwei Symptomen für gegeben erachtet (Fingertremor, Ataxie), von denen er bei der Untersuchung nur eines (Ataxie) festgestellt hat, so ist der Bescheid über die Verweigerung der Erteilung einer unbefristeten Lenkerberechtigung, der sich auf dieses Gutachten stützt, nicht schlüssig begründet, weil nicht beurteilt werden kann, ob das eine Symptom für die Annahme des Verdachtes einer relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung ausreicht.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Kraftfahrzeugtechniker Gutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110085.X01Im RIS seit
08.02.2007