RS Vwgh 1988/9/23 88/11/0085

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KFG 1967 §69;
KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Hat der Sachverständige die nur bedingte Eignung zum Lenken von Kfz auf Grund von zwei Symptomen für gegeben erachtet (Fingertremor, Ataxie), von denen er bei der Untersuchung nur eines (Ataxie) festgestellt hat, so ist der Bescheid über die Verweigerung der Erteilung einer unbefristeten Lenkerberechtigung, der sich auf dieses Gutachten stützt, nicht schlüssig begründet, weil nicht beurteilt werden kann, ob das eine Symptom für die Annahme des Verdachtes einer relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung ausreicht.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Kraftfahrzeugtechniker Gutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110085.X01

Im RIS seit

08.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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