RS Vwgh 1988/9/23 87/11/0156

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AlVG 1977 §25;
IESG §9 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestimmungen des § 9 Abs 1 IESG entsprechen den sachlich gleichen Regelungen des § 25 AlVG. Im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Bestimmungen können die in der Rechtssprechung des VwGH zu dieser Gesetzesstelle über das Ausmaß der Sorgfaltpflicht des Leistungsempfängers auch bei der Auslegung des § 9 Abs 1 IESG herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110156.X01

Im RIS seit

06.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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