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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1 Z4;Rechtssatz
Hat der VwGH ausschließlich eine rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerden an Hand der dem Bf bekannten Aktenlage vorgenommen, so ist diesem kein Parteiengehör zu gewähren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110090.X01Im RIS seit
12.03.2008