RS Vwgh 1988/9/23 88/11/0090

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Hat der VwGH ausschließlich eine rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerden an Hand der dem Bf bekannten Aktenlage vorgenommen, so ist diesem kein Parteiengehör zu gewähren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110090.X01

Im RIS seit

12.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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