RS Vwgh 1988/9/27 88/10/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

GewO 1973 §370 Abs2;
LMG 1975 §74;
VStG §9;

Rechtssatz

§ 370 Abs 2 GewO bezieht sich nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur auf die Einhaltung von Verpflichtungen, die sich aus gewerberechtlichen Vorschriften für die Gewerbeausübung ergeben (Hinweis E 3.10.1986, 86/18/0014). Die Bestimmungen des LMG für eine Übertretung nach dem LMG lassen sich dem Kompetenztatbestand ANGELGENHEITEN DES GEWERBES UND DER INDUSTRIE nicht zuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100094.X01

Im RIS seit

27.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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