RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1988
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1;
IESG §6 Abs1;

Rechtssatz

Der spätere neuerliche Eintritt eines der Tatbestände des § 1 Abs 1 IESG gibt nicht die Möglichkeit, bereits durch Fristablauf gemäß § 6 Abs 1 IESG ausgeschlossene Ansprüche geltend zu machen (Hinweis auf E vom 12.2.1986, 85/11/0094).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110147.X01

Im RIS seit

02.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten