RS Vwgh 1988/9/27 88/08/0088

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §12;
AZG §14;
AZG §16;
AZG §28 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1181/80 E 11. Oktober 1983 VwSlg 11177 A/1983 RS 3

Stammrechtssatz

Die Übertretungen nach §§ 12, 14, 16 AZG jeweils iVm § 28 Abs 1 AZG sind Ungehorsamsdelikte. Hiebei trifft den Beschuldigten die Beweislast dafür, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich war, und es ist seine Sache, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht (Hinweis E 12.4.1983, 82/12/0142).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080088.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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