RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0047

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z26;
StVO 1960 §24 Abs1 litd;

Rechtssatz

Ist dem Kfz-Lenker ein rechtmäßiges Alternativverhalten möglich und zumutbar, so kann weder von einem erzwungenen Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges und damit von einem Anhalten iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO die Rede sein noch kann gesagt werden, dass das wegen eines Ausweichmanövers bei Schneelage erfolgte Abstellen des Fahrzeuges entgegen der Vorschrift des § 24 Abs 1 lit d StVO unverschuldet gewesen sei (hier: das Kfz wurde vom Lenker in einen Schneehaufen gefahren, um dem Gegenverkehr auszuweichen; das Kfz sei dort "hängengeblieben").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020047.X02

Im RIS seit

07.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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