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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z26;Rechtssatz
Ist dem Kfz-Lenker ein rechtmäßiges Alternativverhalten möglich und zumutbar, so kann weder von einem erzwungenen Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges und damit von einem Anhalten iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO die Rede sein noch kann gesagt werden, dass das wegen eines Ausweichmanövers bei Schneelage erfolgte Abstellen des Fahrzeuges entgegen der Vorschrift des § 24 Abs 1 lit d StVO unverschuldet gewesen sei (hier: das Kfz wurde vom Lenker in einen Schneehaufen gefahren, um dem Gegenverkehr auszuweichen; das Kfz sei dort "hängengeblieben").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020047.X02Im RIS seit
07.09.2006