RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0012

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs3 litb

Rechtssatz

Eine (von hinten zu beleuchtende) Tafel mit der Aufschrift "Einfahrt verboten Lebensgefahr" lässt nicht zwingend auf die Unbenützbarkeit einer Garage schließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020012.X05

Im RIS seit

05.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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