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StVONorm
StVO 1960 §24 Abs3 litbRechtssatz
Eine (von hinten zu beleuchtende) Tafel mit der Aufschrift "Einfahrt verboten Lebensgefahr" lässt nicht zwingend auf die Unbenützbarkeit einer Garage schließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020012.X05Im RIS seit
05.05.2022Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022