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StVONorm
StVO 1960 §24 Abs3 litbRechtssatz
Das Fehlen von Fahrspuren bzw. Profilspuren von Reifen vor einer Garageneinfahrt sagt weder für sich allein noch iVm anderen Umständen etwas über die Benützbarkeit einer Garage aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020012.X04Im RIS seit
05.05.2022Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022