RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0012

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs3 litb

Rechtssatz

Das Fehlen von Fahrspuren bzw. Profilspuren von Reifen vor einer Garageneinfahrt sagt weder für sich allein noch iVm anderen Umständen etwas über die Benützbarkeit einer Garage aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020012.X04

Im RIS seit

05.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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