RS Vwgh 1988/10/3 88/15/0067

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §12;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 109;

Rechtssatz

Führt jemand anstelle des dazu berufenen Komplementärs - einer GmbH - die Geschäfte einer GmbH und CoKG, so erlangt er hiedurch noch keineswegs die Stellung eines Gesellschafters der KG. Die die Geschäftsführung übertragende GmbH bleibt Geschäftsführer der KG mit allen Konsequenzen des § 12 BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988150067.X03

Im RIS seit

08.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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