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80/03 WeinrechtNorm
WeinG 1961 §51 Abs2 litb;Rechtssatz
Besteht die Tathandlung in einem Zum-Verkauf-Bereithalten von Wein, dem unzulässigerweise Zucker zugesetzt worden ist, so stellt dies eine Übertretung gem § 51 Abs 2 lit c und keinesfalls eine solche gem § 51 Abs 2 lit b WeinG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100170.X01Im RIS seit
03.10.1988