RS Vwgh 1988/10/4 88/11/0082

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Veröffentlicht am 04.10.1988
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2;
StGB §217;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, ob das Delikt des Menschenhandels nach § 217 StGB eine die Verkehrsunzuverlässigkeit des Täters indizierende "bestimmte Tatsache" bildet - die Frage wurde hier mangels Gleichwertigkeit mit Delikten iSd § 66 Abs 2 KFG verneint. (Der Tatbeitrag bestand darin, dass der Lenkerberechtigungsinhaber sechs ausländische Staatsbürgerinnen, die mit seinem Wissen von einem anderen zur Ausübung der Prostitution im Inland angeworben wurden und deren Einreise von jener Person finanziert wurde, vom Flugplatz mit seinem Pkw abholte, sie zunächst in seiner Wohnung unterbrachte und ihnen sodann die in Frage kommenden Bordellbetriebe in NÖ zeigte.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110082.X02

Im RIS seit

08.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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