RS Vwgh 1988/10/10 87/10/0200

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Veröffentlicht am 10.10.1988
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §18 Abs1 litc;
ForstG 1975 §18 Abs2;

Rechtssatz

Das Angebot einer Ersatzaufforstungsfläche ist für die Prüfung der Berechtigung eines Rodungsantrages nicht wesentlich, weil der Frage der Erstaufforstung im Hinblick auf § 18 Abs 1 lit c und Abs 2 ForstG erst für den Fall der Bewilligung der Rodung Bedeutung zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100200.X03

Im RIS seit

26.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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