RS Vwgh 1988/10/10 87/10/0200

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Veröffentlicht am 10.10.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
ForstG 1975 §17 Abs1;
ForstG 1975 §18 Abs1 litc;
ForstG 1975 §18 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/07/0231 E 19. November 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Sowohl das Angebot einer Ersatzfläche als auch denen Größe stellt kein wesentliches Sachverhaltselement für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufgrund eines neuerlich gestellten Antrages auf Rodungsbewilligung dar.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenZurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100200.X04

Im RIS seit

26.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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