RS Vwgh 1988/10/18 88/14/0092

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §166;
BAO §169;
BAO §183 Abs3;

Beachte

Besprechung in:ÖSzT 1989, 143;

Rechtssatz

Die Mitwirkungspflicht der Partei reicht nicht so weit, daß sie verpflichtet wäre, der Behörde ein dieser mögliches und zumutbares Ermittlungsverfahren abzunehmen. Die Abgabenbehörde kann sich daher hinsichtlich des Zeugenbeweisangebotes grundsätzlich nicht durch Aufträge an die Parteien des Verfahrens entlasten, diese mögen sich selbst schriftliche Aussagen beschaffen und sie der Behörde vorlegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140092.X02

Im RIS seit

18.10.1988

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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